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← Alle Themen Textil · Verordnung (EU) Nr. 1007/2011

Textilkennzeichnungsverordnung.

Schwerpunkte für Kennzeichnung und Produktinformation: Faserkennzeichnung, Textiletiketten und Zusammenspiel mit digitalen Produktinformationen

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Dokumente
12
In Kraft seit
07.11.2011
Dokumente zuletzt abgerufen
19.10.2026

Rechtsakte dieser Familie.

Rechtsakt Rolle Amtlicher Text
Textilkennzeichnungsverordnung Basisrechtsakt EUR-Lex öffnen

Fristen.

Inkrafttreten, Anwendungsbeginn und Übergangsfristen stehen getrennt, jeweils mit Quelle.

Datum Art Beschreibung Amtlicher Text
07.11.2011 Inkrafttreten Textilkennzeichnungsverordnung EUR-Lex
08.05.2012 Anwendungsbeginn Die Textilkennzeichnungsverordnung gilt ab dem 8. Mai 2012 (Art. 28). Quelle

Fristen und Einordnung: Stand der Recherche 19.10.2026, nach den amtlichen Texten zusammengestellt. Maßgeblich ist der amtliche Text in der jeweils geltenden Fassung.

Einordnung.

Gesetzliche Pflicht

  • Textilerzeugnisse werden zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden. Etikett und Kennzeichnung sind dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich; ein Etikett ist fest angebracht (Art. 14 Abs. 1).
  • Die Beschreibung der Faserzusammensetzung steht in Katalogen, Prospekten, auf Verpackungen, Etiketten und Kennzeichnungen leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar, in einheitlicher Schriftgröße, Stil und Schriftart. Verbraucher sehen sie vor dem Kauf, auch beim Kauf auf elektronischem Wege (Art. 16 Abs. 1).
  • Die Etikettierung erfolgt in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis dem Verbraucher bereitgestellt wird, sofern der Mitgliedstaat nichts anderes vorschreibt (Art. 16 Abs. 3).
  • Art. 14 Abs. 1 verlangt Etikett oder Kennzeichnung am Textilerzeugnis. Eine rein digitale Angabe der Faserzusammensetzung an deren Stelle sieht der Verordnungstext nicht vor.

Erlaubte digitale Option

  • Zwischen Wirtschaftsakteuren der Lieferkette und bei Lieferungen für einen öffentlichen Auftraggeber dürfen Etikett oder Kennzeichnung durch Begleitpapiere (Handelsdokumente) ersetzt oder ergänzt werden (Art. 14 Abs. 2).

PreQ-Empfehlung

  • Wir empfehlen, Faserangaben und Pflegekennzeichnung als getrennte, gut lesbare Blöcke zu führen und einen digitalen Zugang (zum Beispiel einen QR-Code) nur ergänzend zum Etikett vorzusehen.

Ein passendes Thema bedeutet nicht, dass ein QR-Code vorgeschrieben ist oder Pflichtangaben auf dem Erzeugnis ersetzen darf. Der Monitor ersetzt keine Rechtsberatung.

Das PreQ-Angebot zu diesem Thema.

Zu jedem Thema zeigen wir, welche PreQ-Lösung zu Ihrer Aufgabe passt: das physische Etikett, die digitale Produktinformation oder das Werkzeug zur Umsetzung.

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Dokumente.

Rechtsakte, Berichtigungen, konsolidierte Fassungen und Folgerechtsakte, neueste zuerst.

DatumTitelDokumentart
25.11.202507. Berichtigung zur Textilkennzeichnungsverordnung.32011R1007R(07)Berichtigung
06.10.202206. Berichtigung zur Textilkennzeichnungsverordnung.32011R1007R(06)Berichtigung
22.03.201905. Berichtigung zur Textilkennzeichnungsverordnung.32011R1007R(05)Berichtigung
15.02.2018Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)02011R1007-20180215Konsolidierte Fassung
19.11.201504. Berichtigung zur Textilkennzeichnungsverordnung.32011R1007R(04)Berichtigung
10.11.2015Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 272 vom 18.10.2011)32011R1007R(03)Berichtigung
18.09.2015Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 272 vom 18.10.2011)32011R1007R(02)Berichtigung
01.07.2013Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)02011R1007-20130701Konsolidierte Fassung
08.05.2012Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)02011R1007-20120508Konsolidierte Fassung
05.05.2012Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 272 vom 18.10.2011 )32011R1007R(01)Berichtigung
21.12.2011Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)02011R1007-20111221Konsolidierte Fassung
27.09.2011Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR32011R1007Verordnung

Die Dokumente stammen aus EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU. Titel erscheinen in der deutschen Fassung; maßgeblich ist der amtliche Text.

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