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Allgemeine Produktsicherheitsverordnung.

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Dokumente
13
In Kraft seit
12.06.2023
Dokumente zuletzt abgerufen
19.10.2026

Rechtsakte dieser Familie.

Rechtsakt Rolle Amtlicher Text
Allgemeine Produktsicherheitsverordnung Basisrechtsakt EUR-Lex öffnen

Fristen.

Inkrafttreten, Anwendungsbeginn und Übergangsfristen stehen getrennt, jeweils mit Quelle.

Datum Art Beschreibung Amtlicher Text
12.06.2023 Inkrafttreten Allgemeine Produktsicherheitsverordnung EUR-Lex
13.12.2024 Anwendungsbeginn Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024 (Art. 52). Die Richtlinien 87/357/EWG und 2001/95/EG sind seit diesem Tag aufgehoben (Art. 50 Abs. 1). Quelle
13.12.2024 Übergangsfrist Produkte, die der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter auf dem Markt bereitgestellt werden (Art. 51). Quelle

Fristen und Einordnung: Stand der Recherche 19.10.2026, nach den amtlichen Texten zusammengestellt. Maßgeblich ist der amtliche Text in der jeweils geltenden Fassung.

Einordnung.

Gesetzliche Pflicht

  • Hersteller tragen auf dem Produkt eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zur Identifizierung. Ist das wegen Größe oder Art nicht möglich, stehen die Angaben auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage (Art. 9 Abs. 5).
  • Name oder Handelsmarke, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers stehen auf dem Produkt, ersatzweise auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage (Art. 9 Abs. 6).
  • Dem Produkt liegen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache bei, die der Mitgliedstaat festlegt (Art. 9 Abs. 7). Das gilt nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen verwendet werden kann.

Erlaubte digitale Option

  • Die Angaben nach Art. 9 Abs. 5 bis 7 dürfen zusätzlich in digitaler Form über elektronische technische Lösungen bereitgestellt werden, die auf dem Produkt, ersatzweise auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage deutlich sichtbar sind. Die digitalen Angaben sind in der vom Mitgliedstaat festgelegten, leicht verständlichen Sprache abgefasst, auch in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten (Art. 21).

PreQ-Empfehlung

  • Wir empfehlen, einen QR-Code als Zugang zu digitalen Anleitungen und Sicherheitsinformationen nur zusätzlich zu den Angaben auf Produkt oder Verpackung vorzusehen: Art. 21 lässt die digitale Bereitstellung neben diesen Angaben zu, nicht an ihrer Stelle.

Ein passendes Thema bedeutet nicht, dass ein QR-Code vorgeschrieben ist oder Pflichtangaben auf dem Erzeugnis ersetzen darf. Der Monitor ersetzt keine Rechtsberatung.

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Dokumente.

Rechtsakte, Berichtigungen, konsolidierte Fassungen und Folgerechtsakte, neueste zuerst.

DatumTitelDokumentart
29.05.2026Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)02023R0988-20260529Konsolidierte Fassung
18.03.202604. Berichtigung zur Allgemeine Produktsicherheitsverordnung.32023R0988R(04)Berichtigung
20.08.202503. Berichtigung zur Allgemeine Produktsicherheitsverordnung.32023R0988R(03)Berichtigung
21.01.202502. Berichtigung zur Allgemeine Produktsicherheitsverordnung.32023R0988R(02)Berichtigung
29.11.2024Durchführungsverordnung (EU) 2024/2958 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung der für die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit relevanten Output-Indikatoren32024R2958Durchführungsverordnung
09.10.2024Durchführungsverordnung (EU) 2024/2639 der Kommission vom 9. Oktober 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rollen und Aufgaben der zentralen nationalen Kontaktstellen des Schnellwarnsystems Safety Gate32024R2639Durchführungsverordnung
27.08.2024Delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 der Kommission vom 27. August 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates um Vorschriften für den Zugang zum Schnellwarnsystem Safety Gate, den Betrieb des Systems, die in das System einzugebenden Informationen, die für Meldungen zu erfüllenden Anforderungen und die Kriterien für die Bewertung des Risikoniveaus32024R3173Delegierter Rechtsakt
21.06.2024Durchführungsverordnung (EU) 2024/1740 der Kommission vom 21. Juni 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Modalitäten für die Unterrichtung der Kommission durch Verbraucher und andere betroffene Parteien über Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen könnten, und für die Übermittlung dieser Informationen an die betreffenden nationalen Behörden32024R1740Durchführungsverordnung
27.05.2024Durchführungsverordnung (EU) 2024/1459 der Kommission vom 27. Mai 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Umsetzung der interoperablen Schnittstelle des Safety-Gate-Portals für die Anbieter von Online-Marktplätzen32024R1459Durchführungsverordnung
24.05.2024Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 der Kommission vom 24. Mai 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einer Vorlage für eine Rückrufanzeige32024R1435Durchführungsverordnung
19.12.2023Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (ABl. L 135 vom 23.5.2023)32023R0988R(01)Berichtigung
23.05.2023Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)02023R0988-20230523Konsolidierte Fassung
10.05.2023Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)32023R0988Verordnung

Die Dokumente stammen aus EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU. Titel erscheinen in der deutschen Fassung; maßgeblich ist der amtliche Text.

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