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In Kraft seit
01.08.2024
Dokumente zuletzt abgerufen
19.10.2026

Rechtsakte dieser Familie.

Rechtsakt Rolle Amtlicher Text
KI-Verordnung Basisrechtsakt EUR-Lex öffnen

Fristen.

Inkrafttreten, Anwendungsbeginn und Übergangsfristen stehen getrennt, jeweils mit Quelle.

Datum Art Beschreibung Amtlicher Text
01.08.2024 Inkrafttreten KI-Verordnung EUR-Lex
02.02.2025 Weiteres Die Kapitel I und II (allgemeine Bestimmungen und verbotene Praktiken) gelten seit dem 2. Februar 2025, mit Ausnahme der Verbote in Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. ba und bb sowie Abs. 1a und 1b, die ab dem 2. Dezember 2026 gelten (Art. 113 Buchst. a). Quelle
02.08.2026 Anwendungsbeginn Die KI-Verordnung gilt allgemein ab dem 2. August 2026 (Art. 113); die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten damit ab diesem Tag. Quelle
02.12.2026 Übergangsfrist Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, erfüllen die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4 der KI-Verordnung, eingefügt durch Verordnung (EU) 2026/1744). Quelle
02.12.2027 Anwendungsbeginn Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III: Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten ab dem 2. Dezember 2027 (Art. 113, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744). Quelle
02.08.2028 Anwendungsbeginn Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I (KI als Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts): Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten ab dem 2. August 2028 (Art. 113, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744). Quelle

Fristen und Einordnung: Stand der Recherche 19.10.2026, nach den amtlichen Texten zusammengestellt. Maßgeblich ist der amtliche Text in der jeweils geltenden Fassung.

Einordnung.

Gesetzliche Pflicht

  • Anbieter gestalten KI-Systeme, die mit Personen interagieren, so, dass diese erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1).
  • Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, kennzeichnen die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert (Art. 50 Abs. 2).
  • Ab dem 2. Dezember 2027 (Hochrisiko-Systeme nach Anhang III) bzw. dem 2. August 2028 (nach Anhang I) stehen Name oder Handelsmarke und Kontaktanschrift des Anbieters eines Hochrisiko-KI-Systems auf dem System, ersatzweise auf der Verpackung oder in der beigefügten Dokumentation (Art. 16 Buchst. b).

Erlaubte digitale Option

  • Bei digital bereitgestellten Hochrisiko-KI-Systemen wird eine digitale CE-Kennzeichnung nur dann verwendet, wenn sie über die Schnittstelle, von der aus auf das System zugegriffen wird, oder über einen leicht zugänglichen maschinenlesbaren Code oder andere elektronische Mittel leicht zugänglich ist (Art. 48 Abs. 2).

PreQ-Empfehlung

  • Wir empfehlen, Hinweise zu KI-gestützten Funktionen und digitale Zugänge (zum Beispiel ein QR-Code zu den Anbieterangaben) mit dem Produktdatenblatt abzustimmen und die Anwendungsstufen im Monitor zu verfolgen: Die Termine für Hochrisiko-Systeme sind 2026 verschoben worden.

Ein passendes Thema bedeutet nicht, dass ein QR-Code vorgeschrieben ist oder Pflichtangaben auf dem Erzeugnis ersetzen darf. Der Monitor ersetzt keine Rechtsberatung.

Das PreQ-Angebot zu diesem Thema.

Zu jedem Thema zeigen wir, welche PreQ-Lösung zu Ihrer Aufgabe passt: das physische Etikett, die digitale Produktinformation oder das Werkzeug zur Umsetzung.

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Circularity Portal

Digitale Produktpässe nach ESPR-Vorgaben. Software-Suite mit RegMonitor, CE-RISK Tool und QR-Generator.

Dokumente.

Rechtsakte, Berichtigungen, konsolidierte Fassungen und Folgerechtsakte, neueste zuerst.

DatumTitelDokumentart
27.07.2026Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Text von Bedeutung für den EWR)02024R1689-20260727Konsolidierte Fassung
20.07.2026Durchführungsverordnung (EU) 2026/1755 der Kommission vom 20. Juli 2026 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung bestimmter Verfahren durch die Kommission nach der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates32026R1755Durchführungsverordnung
04.05.202604. Berichtigung zur KI-Verordnung.32024R1689R(04)Berichtigung
27.03.202603. Berichtigung zur KI-Verordnung.32024R1689R(03)Berichtigung
19.12.202502. Berichtigung zur KI-Verordnung.32024R1689R(02)Berichtigung
09.10.2025Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024)32024R1689R(01)Berichtigung
07.03.2025Durchführungsverordnung (EU) 2025/454 der Kommission vom 7. März 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einrichtung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz32025R0454Durchführungsverordnung
12.07.2024Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Text von Bedeutung für den EWR)02024R1689-20240712Konsolidierte Fassung
13.06.2024Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Text von Bedeutung für den EWR)32024R1689Verordnung

Die Dokumente stammen aus EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU. Titel erscheinen in der deutschen Fassung; maßgeblich ist der amtliche Text.

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