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Ökodesign-Verordnung.

Schwerpunkte für Kennzeichnung und Produktinformation: Digitaler Produktpass, Produktinformationen, Datenträger und branchenspezifische Anforderungen

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Dokumente
10
In Kraft seit
18.07.2024
Dokumente zuletzt abgerufen
19.10.2026

Rechtsakte dieser Familie.

Rechtsakt Rolle Amtlicher Text
Ökodesign-Verordnung Basisrechtsakt EUR-Lex öffnen

Fristen.

Inkrafttreten, Anwendungsbeginn und Übergangsfristen stehen getrennt, jeweils mit Quelle.

Datum Art Beschreibung Amtlicher Text
18.07.2024 Inkrafttreten Ökodesign-Verordnung EUR-Lex
19.07.2026 Weiteres Bis zum 19. Juli 2026 richtet die Kommission das digitale Register für eindeutige Produktkennungen ein (Art. 13 Abs. 1). Quelle
19.07.2026 Anwendungsbeginn Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte nach Anhang VII (unter anderem Bekleidung und Bekleidungszubehör) gilt ab dem 19. Juli 2026 (Art. 25 Abs. 1). Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Quelle
19.07.2030 Anwendungsbeginn Für mittlere Unternehmen gilt das Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte ab dem 19. Juli 2030 (Art. 25 Abs. 1). Quelle

Fristen und Einordnung: Stand der Recherche 19.10.2026, nach den amtlichen Texten zusammengestellt. Maßgeblich ist der amtliche Text in der jeweils geltenden Fassung.

Einordnung.

Gesetzliche Pflicht

  • Die Vernichtung der in Anhang VII aufgeführten unverkauften Verbraucherprodukte ist ab dem 19. Juli 2026 verboten. Das gilt nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen und erst ab dem 19. Juli 2030 für mittlere Unternehmen (Art. 25 Abs. 1). Ausnahmen regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 (Art. 25 Abs. 5).

PreQ-Empfehlung

  • Wir empfehlen, Etiketten schon jetzt so zu gestalten, dass ein Datenträger (zum Beispiel ein QR-Code) Platz hat. Ob ein digitaler Produktpass und ein Datenträger auf dem Etikett verlangt werden, legt je Produktgruppe ein delegierter Rechtsakt fest (Art. 4, 9 und 16 Abs. 4); für die eindeutigen Kennungen (Produkt, Wirtschaftsakteur, Einrichtung) nennt Anhang III die ISO/IEC-Normen 15459-1 bis 15459-6. Freie Fläche hält die spätere Aufnahme offen.

Ein passendes Thema bedeutet nicht, dass ein QR-Code vorgeschrieben ist oder Pflichtangaben auf dem Erzeugnis ersetzen darf. Der Monitor ersetzt keine Rechtsberatung.

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Zu jedem Thema zeigen wir, welche PreQ-Lösung zu Ihrer Aufgabe passt: das physische Etikett, die digitale Produktinformation oder das Werkzeug zur Umsetzung.

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Dokumente.

Rechtsakte, Berichtigungen, konsolidierte Fassungen und Folgerechtsakte, neueste zuerst.

DatumTitelDokumentart
16.07.2026Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission vom 16. Juli 2026 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für das gemäß der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete digitale Produktpassregister32026R1778Durchführungsverordnung
09.02.2026Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 der Kommission vom 9. Februar 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte32026R0296Delegierter Rechtsakt
09.02.2026Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 der Kommission vom 9. Februar 2026 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten und des Formats für die Offenlegung von Informationen über entsorgte unverkaufte Verbraucherprodukte32026R0002Durchführungsverordnung
04.02.202604. Berichtigung zur Ökodesign-Verordnung.32024R1781R(04)Berichtigung
27.11.2025Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024)32024R1781R(03)Berichtigung
28.04.2025Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024)32024R1781R(02)Berichtigung
16.04.2025MITTEILUNG DER KOMMISSION Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung52025DC0187Mitteilung der Kommission
07.08.2024Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024)32024R1781R(01)Berichtigung
28.06.2024Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (Text von Bedeutung für den EWR)02024R1781-20240628Konsolidierte Fassung
13.06.2024Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (Text von Bedeutung für den EWR)32024R1781Verordnung

Die Dokumente stammen aus EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU. Titel erscheinen in der deutschen Fassung; maßgeblich ist der amtliche Text.

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