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Batterieverordnung.

Schwerpunkte für Kennzeichnung und Produktinformation: Batteriepass, QR-Kennzeichnung, beständige Etiketten und digitale Informationen

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Dokumente
22
In Kraft seit
17.08.2023
Dokumente zuletzt abgerufen
19.10.2026

Rechtsakte dieser Familie.

Rechtsakt Rolle Amtlicher Text
Batterieverordnung Basisrechtsakt EUR-Lex öffnen

Fristen.

Inkrafttreten, Anwendungsbeginn und Übergangsfristen stehen getrennt, jeweils mit Quelle.

Datum Art Beschreibung Amtlicher Text
17.08.2023 Inkrafttreten Batterieverordnung EUR-Lex
18.02.2024 Anwendungsbeginn Die Batterieverordnung gilt ab dem 18. Februar 2024, mit Ausnahmen für einzelne Artikel (Art. 96 Abs. 2). Quelle
18.08.2025 Anwendungsbeginn Alle Batterien tragen das Symbol „getrennte Sammlung“ ab dem 18. August 2025 (Art. 13 Abs. 4). Quelle
18.08.2026 Weiteres Frühester Zeitpunkt für die Kennzeichnung mit den allgemeinen Informationen sowie den Angaben zu Kapazität oder Betriebsdauer (Art. 13 Abs. 1 bis 3): 18. August 2026. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt, 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Art. 13 Abs. 10. Stand der Recherche am 19. Oktober 2026: Dieser Durchführungsrechtsakt ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Quelle
18.02.2027 Anwendungsbeginn Alle Batterien tragen einen QR-Code nach Anhang VI Teil C (Art. 13 Abs. 6): ab dem 18. Februar 2027. Quelle
18.02.2027 Anwendungsbeginn Der Batteriepass (elektronische Akte) ist für LV-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien Pflicht (Art. 77 Abs. 1): ab dem 18. Februar 2027. Quelle
18.08.2027 Anwendungsbeginn Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Art. 48) gelten erst ab dem 18. August 2027, nicht ab dem 18. August 2025 (Verordnung (EU) 2025/1561, Art. 1). Quelle

Fristen und Einordnung: Stand der Recherche 19.10.2026, nach den amtlichen Texten zusammengestellt. Maßgeblich ist der amtliche Text in der jeweils geltenden Fassung.

Einordnung.

Gesetzliche Pflicht

  • Alle Batterien tragen das Symbol „getrennte Sammlung“ (Art. 13 Abs. 4, Anhang VI Teil B). Batterien mit mehr als 0,002 % Cadmium oder 0,004 % Blei tragen zusätzlich das chemische Zeichen Cd oder Pb (Art. 13 Abs. 5).
  • Ab dem 18. Februar 2027 tragen alle Batterien einen QR-Code nach Anhang VI Teil C. Er führt bei LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien zum Batteriepass, bei anderen Batterien zu den Angaben nach Art. 13 Abs. 1 bis 5, der Konformitätserklärung, dem Bericht nach Art. 52 Abs. 3 und den Informationen zur Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien, bei Starterbatterien zusätzlich zur Menge des aus Abfällen wiedergewonnenen Kobalts, Bleis, Lithiums und Nickels (Art. 13 Abs. 6).
  • Kennzeichnungen und – ab dem 18. Februar 2027 – der QR-Code stehen sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie. Lassen Art und Größe der Batterie das nicht zu, stehen sie auf der Verpackung und den Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).
  • Frühestens ab dem 18. August 2026 stehen die allgemeinen Informationen und die Angaben zu Kapazität oder Betriebsdauer auf der Batterie; maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt, 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Art. 13 Abs. 10 (Art. 13 Abs. 1 bis 3).

PreQ-Empfehlung

  • Wir empfehlen, Batterieetiketten aus Materialien zu wählen, die zur Einsatzumgebung passen (Temperatur, Feuchte, Reibung), und die Fläche für den QR-Code früh einzuplanen: Symbol, Kennzeichnungen und QR-Code stehen dauerhaft lesbar auf der Batterie (Art. 13 Abs. 7). Ob alternative Smart Labels zusätzlich zum QR-Code oder an seiner Stelle kommen, regelt ein künftiger delegierter Rechtsakt (Art. 13 Abs. 8); der Monitor zeigt neue Dokumente der Familie an.

Ein passendes Thema bedeutet nicht, dass ein QR-Code vorgeschrieben ist oder Pflichtangaben auf dem Erzeugnis ersetzen darf. Der Monitor ersetzt keine Rechtsberatung.

Das PreQ-Angebot zu diesem Thema.

Zu jedem Thema zeigen wir, welche PreQ-Lösung zu Ihrer Aufgabe passt: das physische Etikett, die digitale Produktinformation oder das Werkzeug zur Umsetzung.

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Dokumente.

Rechtsakte, Berichtigungen, konsolidierte Fassungen und Folgerechtsakte, neueste zuerst.

DatumTitelDokumentart
19.10.202615. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(15)Berichtigung
13.08.2026Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR)02023R1542-20260813Konsolidierte Fassung
28.07.202614. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(14)Berichtigung
10.04.2026Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.7.2023)32023R1542R(13)Berichtigung
17.02.2026Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.7.2023)32023R1542R(12)Berichtigung
13.11.2025Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 der Kommission vom 13. November 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Formats für die Meldung von Daten sowie der Bewertungsmethoden und operativen Bedingungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien32025R2289Durchführungsverordnung
08.10.2025Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.7.2023)32023R1542R(11)Berichtigung
31.07.2025Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR)02023R1542-20250731Konsolidierte Fassung
25.03.202510. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(10)Berichtigung
21.03.2025Delegierte Verordnung (EU) 2025/606 der Kommission vom 21. März 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Methode zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Altbatterien sowie des Formats für die Dokumentation32025R0606Delegierter Rechtsakt
05.02.2025Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.7.2023)32023R1542R(09)Berichtigung
06.09.202408. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(08)Berichtigung
25.07.202407. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(07)Berichtigung
18.07.2024Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR)02023R1542-20240718Konsolidierte Fassung
23.04.2024Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.7.2023)32023R1542R(06)Berichtigung
17.04.2024Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.7.2023)32023R1542R(05)Berichtigung
12.03.202404. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(04)Berichtigung
22.12.202303. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(03)Berichtigung
15.11.202302. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(02)Berichtigung
03.08.202301. Berichtigung zur Batterieverordnung.32023R1542R(01)Berichtigung
28.07.2023Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR)02023R1542-20230728Konsolidierte Fassung
12.07.2023Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR)32023R1542Verordnung

Die Dokumente stammen aus EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU. Titel erscheinen in der deutschen Fassung; maßgeblich ist der amtliche Text.

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