Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A — Allgemeine Geschäftsbedingungen der PreQ GmbH
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der PreQ GmbH, Ovelgönneweg 2, 28844 Weyhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode (nachfolgend „Anbieter"), gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die vom Anbieter betriebenen Online-Shops und Portale geschlossen werden.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Angebote des Anbieters ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Ergänzend zu diesen allgemeinen Bestimmungen gelten je nach Art der Leistung die besonderen Bestimmungen für den Warenverkauf (Teil B) und/oder die besonderen Bestimmungen für SaaS-Dienste (Teil C). Im Falle von Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragspartner
(1) Vertragspartner des Auftraggebers ist:
PreQ GmbH
Ovelgönneweg 2
28844 Weyhe
Deutschland
Geschäftsführer: Dietmar Prediger
E-Mail: kontakt@preq.eu
Telefon: auf Anfrage
(2) Der Anbieter betreibt mehrere Online-Shops und Portale unter verschiedenen Domains. Die jeweils einschlägige Domain und das zugehörige Impressum ergeben sich aus dem jeweiligen Online-Auftritt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren und Leistungen in den Online-Shops und Portalen des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, Waren oder Leistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum).
(2) Durch das Absenden einer Bestellung über den Online-Shop gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Auftraggeber ist an sein Angebot für einen Zeitraum von fünf (5) Werktagen gebunden.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich durch eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt gemäß § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB lediglich eine Bestätigung des Zugangs der Bestellung dar und begründet noch keinen Vertrag.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Auftraggebers durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder durch Ausführung der bestellten Leistung — insbesondere durch Versand der Ware oder Bereitstellung des SaaS-Dienstes — konkludent annimmt.
(5) Der Anbieter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im jeweiligen Online-Shop angegebenen Preise.
(3) Dem Auftraggeber stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Vorkasse (Überweisung): Der Auftraggeber überweist den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Bestellbestätigung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Anbieters. Die Bearbeitung der Bestellung erfolgt nach Zahlungseingang.
- PayPal: Der Auftraggeber wird im Rahmen des Bestellvorgangs auf die Website des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Auftraggeber dort registriert sein bzw. sich zunächst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Anbieter bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Absenden der Bestellung durchgeführt.
(4) Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form (PDF) per E-Mail übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(6) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Kalkulationen, Kundendaten und Preisgestaltungen — streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren,
- der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung offenbart werden, oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der jeweiligen Website abrufbar ist und hiermit Bestandteil dieser AGB wird.
(3) Sofern der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Weyhe. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 9 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 10 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
(2) Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Anbieter wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens gesondert hinweisen.
(3) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB fristgerecht, besteht das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
(4) Für bereits geschlossene Einzelverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten AGB.
Teil B — Besondere Bestimmungen für den Warenverkauf
Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A für alle Verträge über die Lieferung von Waren, insbesondere Etiketten, Aufkleber, Plastikkarten und sonstige Druckprodukte.
§ 1 Bestellvorgang und Auftragsbestätigung
(1) Der Auftraggeber wählt im Online-Shop die gewünschten Produkte aus, konfiguriert diese nach seinen Vorgaben (z. B. Material, Format, Stückzahl, Veredelung) und legt sie in den Warenkorb. Vor Absenden der Bestellung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
(2) Mit dem Klick auf den Bestell-Button „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot ab.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder durch Versand der Ware zustande (vgl. Teil A, § 3).
(4) Der Anbieter speichert den Vertragstext und stellt dem Auftraggeber die Bestelldaten sowie die AGB in Textform (E-Mail) zur Verfügung.
§ 2 Druckdaten
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, druckfähige Daten gemäß den auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Druckdatenspezifikationen bereitzustellen. Der Anbieter stellt hierzu gegebenenfalls Datenblätter und Vorlagen zur Verfügung.
(2) Der Anbieter führt eine Sichtprüfung der hochgeladenen Druckdaten durch (Print-Check). Diese Prüfung umfasst die technische Druckfähigkeit (Auflösung, Beschnittzugabe, Farbmodus) und dient ausschließlich der Vermeidung offensichtlicher Produktionsfehler. Eine inhaltliche Prüfung der Druckdaten — insbesondere auf Rechtschreib-, Satz- oder Sachfehler — erfolgt nicht.
(3) Die inhaltliche Verantwortung für die Druckdaten verbleibt vollständig beim Auftraggeber. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Daten (Texte, Bilder, Logos, Grafiken) verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten resultieren.
(4) Der Anbieter archiviert die vom Auftraggeber hochgeladenen Druckdaten für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Auftragsabschluss im Kundenkonto (Druckdaten-Archiv). Dieses Archiv dient ausschließlich der Erleichterung von Nachbestellungen. Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung seiner Originaldaten verantwortlich. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht.
(5) Verzögerungen durch fehlerhafte, unvollständige oder nicht druckfähige Druckdaten gehen zulasten des Auftraggebers. Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über festgestellte Mängel der Druckdaten informieren.
§ 3 Produktion und Lieferzeiten
(1) Sämtliche Produkte werden als Sonderanfertigungen nach den individuellen Vorgaben des Auftraggebers hergestellt. Die Produktion erfolgt durch vom Anbieter beauftragte Drittlieferanten.
(2) Die im Online-Shop angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen und beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen druckfähiger Daten. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Mehrkosten durch Teillieferungen trägt der Anbieter.
(4) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verzögert, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
(5) Im Falle eines Lieferverzugs, den der Anbieter zu vertreten hat, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen in Teil A, § 6.
§ 4 Versand und Lieferung
(1) Der Versand erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse mittels eines vom Anbieter ausgewählten Paketdienstleisters (z. B. DHL, DPD, UPS). Der Anbieter ist berechtigt, den Versanddienstleister nach eigenem Ermessen zu wählen.
(2) Die Versandkosten werden im Bestellvorgang vor Absenden der Bestellung gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht ausdrücklich versandkostenfreie Lieferung vereinbart wurde.
(3) Der Auftraggeber kann im Bestellvorgang die Option „Neutraler Versand" wählen. In diesem Fall erfolgt der Versand ohne erkennbaren Hinweis auf den Anbieter als Absender. Der Auftraggeber kann eine eigene Absenderadresse angeben. Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber angegebenen Absenderdaten übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über (§ 447 Abs. 1 BGB).
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden beim Transportdienstleister zu reklamieren sowie den Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Anbieters (einfacher Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
(2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Weiterverkauf ist dem Auftraggeber nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet, und zwar unter der Bedingung, dass der Auftraggeber mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers — insbesondere bei Zahlungsverzug — ist der Anbieter berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben:
(2) Verjährung: Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem (1) Jahr ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in Verbindung mit § 438 Abs. 4 BGB). Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.
(3) Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt.
(4) Produktionstoleranzen: Bei Druckprodukten sind folgende branchenüblichen Toleranzen kein Mangel:
- Farbabweichungen: Geringfügige Abweichungen der Druckfarben gegenüber den Druckdaten oder Vorabmustern — insbesondere bei unterschiedlichen Bedruckstoffen — sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Eine hundertprozentige Farbverbindlichkeit kann nur bei zertifizierten Proof-Verfahren gewährleistet werden.
- Schneidtoleranz: Abweichungen von bis zu ±1 mm bei Zuschnitt und Stanzung sind branchenüblich und kein Mangel.
- Mengenabweichung: Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge sind bei Sonderanfertigungen branchenüblich und werden anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben.
(5) Nacherfüllung: Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(6) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach den Haftungsregelungen in Teil A, § 6.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Da der Anbieter sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Soweit im Einzelfall ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Vertrag mit dem Anbieter schließt, weist der Anbieter darauf hin, dass ein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist. Sämtliche vom Anbieter angebotenen Druckprodukte (Etiketten, Aufkleber, Plastikkarten u. a.) werden individuell nach den Vorgaben des Kunden produziert und fallen unter diesen Ausschlussgrund.
(3) Näheres zum Widerrufsrecht regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber im Rahmen des Bestellvorgangs zur Verfügung gestellt wird.
§ 8 Stornierung
(1) Eine Stornierung der Bestellung durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Zahlung nicht mehr möglich, da die Produktion der individuell nach Kundenvorgaben gefertigten Ware unmittelbar nach Zahlungseingang eingeleitet wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Vor Zahlungseingang kann der Auftraggeber seine Bestellung kostenfrei stornieren. Eine Stornierung bedarf der Textform (E-Mail an den Anbieter).
(3) Sollte der Anbieter im Einzelfall und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers einer Stornierung nach Produktionsbeginn zustimmen, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten (Material, Druckvorstufe, anteilige Produktionskosten) in Rechnung zu stellen.
Teil C — Besondere Bestimmungen für SaaS-Dienste
Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Portale und Software-as-a-Service-Angebote des Anbieters.
§ 1 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber cloudbasierte Software-Anwendungen (Software as a Service, „SaaS") über das Internet zur Verfügung. Die SaaS-Dienste umfassen insbesondere:
- Portale zur Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung von QR-Codes und digitalen Etiketten,
- Portale zur Erstellung und Verwaltung von CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230,
- Portale zur Erstellung und Verwaltung von Digitalen Produktpässen (Digital Product Passports, DPP) gemäß der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781,
- sowie weitere cloudbasierte Dienste, wie sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs definiert sind.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tarifbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet im Rahmen des vereinbarten Tarifs. Eine Installation beim Auftraggeber erfolgt nicht.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen am Übergabepunkt — dem Rechenzentrumsausgang zum Internet. Für die Internetanbindung des Auftraggebers sowie die Bereitstellung und Pflege der zum Zugriff erforderlichen Hard- und Software (Browser, Endgeräte) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 2 Registrierung und Kundenkonto
(1) Die Nutzung der SaaS-Dienste setzt die Registrierung eines Kundenkontos voraus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Der Auftraggeber ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, API-Token) allein verantwortlich. Sämtliche unter seinen Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen werden dem Auftraggeber zugerechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Dritter sich ohne sein Verschulden Zugang zu seinen Zugangsdaten verschafft hat.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Kontos erlangt oder Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei Verstoß gegen diese AGB vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Eine vorübergehende Sperrung wird dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe mitgeteilt.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung eines SaaS-Dienstes wird je nach gewähltem Tarif auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode oder für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr (Jahresabonnement) geschlossen.
(2) Monatsabonnement: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(3) Jahresabonnement: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(4) Kostenlose Tarife: Verträge über kostenlose Tarife können von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei (2) Monatsbeträgen in Verzug ist,
- der Auftraggeber wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt,
- über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(6) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Die Kündigung kann auch über die Kontoverwaltung im jeweiligen Portal erfolgen.
(7) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang des Auftraggebers zu den SaaS-Diensten. § 8 (Datensicherung und Datenlöschung) bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99 % im Jahresmittel zu erreichen, berechnet auf die Gesamtstunden eines Kalenderjahres abzüglich der Zeiten für geplante Wartungsarbeiten.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Der Anbieter wird geplante Wartungsarbeiten vorrangig in nutzungsschwache Zeiten (Nacht- und Wochenendzeiten, mitteleuropäische Zeitzone) legen. Geplante Wartungszeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
(3) Keine Verfügbarkeitsgarantie: Die Angabe der Verfügbarkeit von 99 % stellt einen Zielwert dar, keine Garantie. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, insbesondere:
- höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien,
- Störungen der öffentlichen Telekommunikationsnetze oder der Infrastruktur des Rechenzentrums,
- DDoS-Angriffe und andere Cyberangriffe,
- vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (z. B. fehlerhafte API-Aufrufe, Überschreitung von Nutzungslimits).
(4) Der Anbieter wird bei Störungen unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit einleiten und den Auftraggeber über den voraussichtlichen Zeitrahmen der Behebung informieren.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Dienste im Rahmen des vereinbarten Tarifs bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber darf die SaaS-Dienste nur für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Eine Nutzung zugunsten Dritter — insbesondere als Application Service Provider, im Rahmen von Outsourcing oder zur gewerblichen Weitervermarktung — ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
(3) Der Auftraggeber darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet ist.
(4) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich der Urheberrechte, Markenrechte und Patentrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Der Auftraggeber erwirbt durch den Vertrag keinerlei Eigentumsrechte an der Software.
(5) An den vom Auftraggeber in die SaaS-Dienste eingestellten Inhalten (Texte, Bilder, Daten) verbleiben sämtliche Rechte beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der SaaS-Dienste die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm in die SaaS-Dienste eingestellten Inhalte — einschließlich der Inhalte von QR-Codes, digitalen Etiketten, CE-Kennzeichnungen und Digitalen Produktpässen —
- keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen,
- nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere kein strafbarer Inhalt, keine Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Jugendschutzgesetz o. Ä.),
- inhaltlich korrekt und nicht irreführend sind, insbesondere soweit sie der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten dienen (z. B. Nährwertangaben, CE-Konformitätserklärungen, DPP-Pflichtangaben).
(3) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der über die SaaS-Dienste erstellten und veröffentlichten Informationen. Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität der vom Auftraggeber eingestellten Inhalte.
(4) Dem Auftraggeber ist es untersagt:
- die SaaS-Dienste für den Versand von Spam, Phishing oder sonstige unerwünschte Massenkommunikation zu nutzen,
- Schadsoftware (Viren, Trojaner, Malware) in die SaaS-Dienste einzubringen,
- die Infrastruktur des Anbieters durch übermäßige Anfragen, automatisierte Massenabfragen oder vergleichbare Maßnahmen unverhältnismäßig zu belasten,
- Sicherheitsmechanismen der SaaS-Dienste zu umgehen oder zu manipulieren.
(5) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der SaaS-Dienste durch den Auftraggeber oder mit Duldung des Auftraggebers entstehen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 API-Nutzung
(1) Soweit der gewählte Tarif die Nutzung von Programmierschnittstellen (APIs) umfasst, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
(2) API-Token: Der Zugang zu den APIs erfolgt über individuelle API-Token (API-Schlüssel). API-Token sind vertrauliche Zugangsdaten im Sinne dieser AGB. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine API-Token geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch bekannt wird oder vermutet wird. Der Anbieter ist berechtigt, kompromittierte API-Token unverzüglich zu sperren.
(3) Fair-Use-Grundsatz: Die API-Nutzung unterliegt einem Fair-Use-Grundsatz. Der Anbieter kann in der API-Dokumentation Nutzungslimits (Rate Limits) festlegen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Anzahl von Anfragen pro Zeiteinheit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Nutzungslimits einzuhalten.
(4) Rate Limits: Bei Überschreitung der festgelegten Rate Limits ist der Anbieter berechtigt, den API-Zugang vorübergehend zu beschränken oder zu sperren. Der Anbieter wird den Auftraggeber über eine Beschränkung oder Sperrung informieren und die Gründe mitteilen.
(5) Änderungen der API: Der Anbieter behält sich vor, die API weiterzuentwickeln und zu ändern. Wesentliche Änderungen, die bestehende Integrationen beeinträchtigen könnten (Breaking Changes), werden dem Auftraggeber mindestens dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt. Der Anbieter stellt nach Möglichkeit Übergangszeiträume und Migrationshilfen zur Verfügung.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der APIs. § 4 (Verfügbarkeit) gilt entsprechend.
§ 8 Datensicherung und Datenlöschung
(1) Datensicherung durch den Anbieter: Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen (Backups) der in den SaaS-Diensten gespeicherten Daten durch. Die Backups dienen der Wiederherstellung im Falle von Systemausfällen und begründen keinen eigenständigen Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Backup-Daten.
(2) Eigene Datensicherung: Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Soweit die SaaS-Dienste Exportfunktionen bereitstellen, wird dem Auftraggeber empfohlen, diese regelmäßig zu nutzen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die der Auftraggeber durch eigene Sicherungsmaßnahmen hätte vermeiden können.
(3) Aufbewahrung nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bewahrt der Anbieter die Daten des Auftraggebers für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen auf. Während dieses Zeitraums hat der Auftraggeber die Möglichkeit, seine Daten über die vorhandenen Exportfunktionen herunterzuladen oder die Herausgabe in einem gängigen maschinenlesbaren Format zu verlangen.
(4) Endgültige Löschung: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von neunzig (90) Tagen werden die Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere gemäß §§ 147 AO, 257 HGB) einer Löschung entgegenstehen. In diesem Fall erfolgt die Löschung unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
(5) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist die sofortige Löschung seiner Daten verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO bleibt unberührt.
§ 9 Upgrades und Änderungen
(1) Der Anbieter entwickelt die SaaS-Dienste kontinuierlich weiter und ist berechtigt, jederzeit Verbesserungen, Erweiterungen und Aktualisierungen (Updates, Upgrades) vorzunehmen, um die Funktionalität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der SaaS-Dienste zu verbessern.
(2) Keine Reduzierung des Kernfunktionsumfangs: Der Anbieter wird den vertraglich vereinbarten Kernfunktionsumfang des gewählten Tarifs während der Vertragslaufzeit nicht wesentlich einschränken. Geringfügige Änderungen der Benutzeroberfläche, der Bedienungsabläufe oder des Designs stellen keine Einschränkung des Funktionsumfangs dar.
(3) Wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs, die den Auftraggeber in der Nutzung spürbar beeinträchtigen, werden dem Auftraggeber mindestens dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Tarifstrukturen und Preise für die Zukunft zu ändern. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Macht der Auftraggeber von diesem Recht nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Preisänderung als genehmigt.